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Schützenschnur der Bundeswehr

Geschichte der Schützenschnur

Schützenschnur in Gold

Der König von Preußen Friedrich Wilhelm I. hatte in den Jahren 1720/1721 die Idee, seine besten Gewehrschützen mit einer Auszeichnung zu versehen.

Bereits während des Siebenjährigen Krieges (1756 - 1763 auch 3. Schlesischer Krieg genannt) trugen die Gewehrschützen der Infantrieregimenter silberne Schnüre an ihrer Uniform. Unter Napoleon wurde die preussische Armee umstrukturiert und die Schützenschnur ein fester Bestandteil der Auszeichnung. Viele Auszeichnungen gingen an Schützen die mit Langwaffen ausgerüstet waren.

Ab dem Jahr 1864 wurde die Schützenschnur in der preußsichen Armee in drei Stufen verliehen. Bronze, Silber und Gold. Im Jahre 1892 führte der deutsche Kaiser Wilhelm II. die Schützenschnur in der nun gesamtdeutschen Armee ein. Nur die besten 12 Offiziere und Unteroffiziere, sowie die besten 7 Schützen einer Kompanie konnten diese Auszeichnung erwerben. Die Schießleistungen mußten auch jedes Jahr erneut erbracht werden, um die Trageberechtigung nicht zu verlieren.

1935 wurde aus der deutschen Armee die Wehrmacht. Danach wurde die Schützenschnur in 12 Stufen und unterschiedlichen Ausführungen verliehen. Zudem gab es noch weitere Änderungen. Beispielsweise mußten die Schießleistungen nicht mehr jährlich erbracht werden und Offiziere durften die Schützenschnur nicht mehr tragen.

Eingang in die Bundeswehr fand die Schützenschnur im Jahre 1965. Sie wird nun in drei Stufen verliehen. Die Trageerlaubnis gilt lebenslänglich.

Bestimmungen der Bundeswehr zur Schützenschnur

(Quelle: ZDv 3/12 Schießen mit Handwaffen)

  1. Die Schützenschnur ist ein Abzeichen mit Leistungscharakter, das Mannschaften und Unteroffiziere als Anerkennung für gute Schießleistungen in drei Stufen erwerben können:
    1. Stufe = mit Plakette in Bronze,
    2. Stufe = mit Plakette in Silber,
    3. Stufe = mit Plakette in Gold (nach entsprechender Wiederholung mit der aufgeprägten Zahl 5, 10, 15, 20, 25).
  2. Die Schützenschnur besteht bei Heer und Luftwaffe aus mattem Aluminiumgespinst, bei der Marine aus blauem Textilgespinst. Die Schützenschnur wird – mit Plakette – nur beim 1. Erwerb ausgehändigt und bleibt nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst im Besitz des Reservisten. Erwirbt der Soldat weitere Stufen, erhält er die entsprechenden Plaketten zum Austausch.
  3. Die Trageweise der Schützenschnur ist in der ZDv 37/10 „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“ beschrieben.
  4. Zum Erwerb einer Stufe der Schützenschnur sind die Bedingungen von Wertungsübungen (Anlage 7/4) mit je einer Waffe aus den Waffengruppen 1 und 2 zu erfüllen. Die Wertungsübungen entsprechen den in den Schießvorschriften geforderten Übungen; die Bedingungen für die Schützenschnur sind gesondert aufgeführt.
  5. Wertungsübungen
    a. Die Wertungsübungen für Schützenschnur Bronze (Stufe 1) schießt der Soldat mit den Handwaffen der Waffengruppe 1 und Waffengruppe 2, die der Einheitsführer bestimmt.
    b. Die Wertungsübungen der Schützenschnur Silber (Stufe 2) und Gold (Stufe 3) schießt der Soldat mit den Handwaffen der Waffengruppe 1, mit der er nach STAN ausgerüstet ist. In der Waffengruppe 2 schießt er mit der Handwaffe, an der er entsprechend seiner Verwendung zusätzlich ausgebildet ist; die Handwaffe bestimmt der Einheitsführer.
  6. Die Waffengruppen für alle Teilstreitkräfte/militärische Organisationsbereiche, außer den Soldaten des Sanitätsdienstes, der Feldjägertruppe, des Militärmusikdienstes und Kommando Spezialkräfte sind:
    Waffengruppe 1
    Gewehr
    Maschinenpistole
    Pistole
    Waffengruppe 2
    Maschinengewehr
    leichte Panzerfaust
    Pzf 3
  7. Abweichungen:
    a. Soldaten des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr, des Sanitätsdienstes des Heeres, des Sanitätsdienstes der Marine und der SKB, der Feldjägertruppe, des Militärmusikdienstes und des Kommandos Spezialkräfte schießen die Wertungsübungen mit 2 Waffen aus der Waffengruppe 1. Die Soldaten des Sanitätsdienstes der Luftwaffe schießen die Wertungsübungen bei fehlender Ausbildung (Gewehr/Maschinenpistole) nur mit der Pistole.
    b. Soldaten von Dienststellen im Ausland und in integrierten Stäben schießen die Wertungsübungen, wenn die STAN der Dienststelle keine Waffen der Waffengruppe 2 ausweisen, mit 2 Waffen aus der Waffengruppe 1. Enthält die STAN nur einen Waffentyp, gilt sinngemäß die Bestimmung wie für die Soldaten des Sanitätsdienstes der Luftwaffe. Ist ein Schießen mit Waffen der Bundeswehr nicht möglich, können die Wertungsübungen für Pistole und Gewehr auch mit ausländischen Waffen geschossen werden.
  8. Jeder Schütze erhält die Schützenschnur in der Stufe, für die er die Bedingung erfüllt hat, er kann sofort die 2. oder 3. Stufe erwerben. Die Wertungsübungen für eine Stufe kann der Soldat innerhalb von 12 Monaten schießen. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag, an dem die erste Wertungsübung erfüllt ist. Wertungsübungen, deren Bedingung der Soldat nicht erfüllt hat, darf er wiederholen, an einem Schießtag jedoch nur zwei Mal.
  9. Hat der Soldat die Bedingungen der 1. oder 2. Stufe erfüllt, kann er ohne Wartezeit jede höhere erwerben; der Zeitraum von 12 Monaten beginnt erneut.
  10. Die Wertungsübungen der 3. Stufe (Gold) können jährlich wiederholt werden. Dazu darf der Soldat mit dem Schießen der Übungen erst in dem jeweils folgenden Kalenderjahr beginnen. Es ist aber nicht erforderlich, dass die Jahre der Wiederholungen ununterbrochen aufeinander folgen. Bei der 5., 10., 15., 20. und 25. Wiederholung erhält der Soldat eine Plakette mit aufgeprägter Wiederholungszahl.
  11. Angehörige der Reserve können bei Wehrübungen oder dienstlichen Veranstaltungen die einzelnen Stufen der Schützenschnur unter den gleichen Bedingungen erwerben. Während des Wehrdienstes erfüllte Wertungsübungen sind anrechenbar, wenn der Reservist die restlichen Wertungsübungen innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Wehrdienstes schießt.
  12. Ausländische Soldaten können die Schützenschnur bei Dienststellen oder Truppenteilen der Bundeswehr erwerben, wenn sie die geforderten Schießleistungen mit den in die Bundeswehr eingeführten Waffen erbringen. Es ist nicht erforderlich, dass die unter „Voraussetzung“ genannten Schulschießübungen vorher geschossen bzw. erfüllt worden sind; es genügt eine Einweisung/Ausbildung an den jeweiligen Waffen.
  13. Die Schießübungen für den Erwerb der Schützenschnur sind in den Schießkladden als Wertungsübungen zu kennzeichnen. Die Treffergebnisse des einzelnen Soldaten sind in sein Schießbuch einzutragen und mit dem Vermerk „Schützenschnur“ zu kennzeichnen. Die Eintragung bescheinigt der Kompaniefeldwebel oder ein Unteroffizier mP in entsprechender Dienststellung. Die Eintragungen sind zusätzlich mit dem kleinen Dienstsiegel zu versehen und durch einen Doppelstrich abzuschließen. Entsprechend ist bei den Wiederholungen der 3. Stufe und späteren Wehrübungen zu verfahren.
  14. Die Schützenschnur händigt der Bataillonskommandeur, der Einheitsführer oder ein Vorgesetzter in entsprechender Dienststellung aus. Mit der Aushändigung erhält der Soldat ein Besitzzeugnis, das ihn gleichzeitig dazu berechtigt, die Auszeichnung zu tragen. Beim Erwerb der Schützenschnur Stufe Gold mit Wiederholungszahl ist jeweils ein neues Besitzzeugnis auszustellen.

Bedingungen für den Erwerb

1. Schützenschnur BRONZE

Waffengruppe Waffe Dienstvorschrift Übungen
Waffengruppe 1 Gewehr G3
Gewehr G36
ZDv 3/12
ZDv 3/12
G-S-3 a
G36-S-9
Maschinenpistole ZDv 3/12 MP-S-3
Pistole ZDv 3/12 P-S-2
Waffengruppe 2 Maschinengewehr
auf Zweibein
ZDv 3/12 MG-S-3 oder
MG-S-4
Leichte Panzerfaust ZDv 3/16 3. Übung
Panzerfaust 3 ZDv 3/160 Pzf 3-S-3

2. Schützenschnur SILBER/GOLD

Waffengruppe Waffe Dienstvorschrift Übungen
Waffengruppe 1 Gewehr G3
Gewehr G36
ZDv 3/12
ZDv 3/12
G-S-3 a, b, c
G36-S-9
Maschinenpistole ZDv 3/12 MP-S-3
MP-S-5
MP-S-7
Pistole ZDv 3/12 P-S-2
P-S-3
Waffengruppe 2 Maschinengewehr
auf Zweibein
ZDv 3/12 MG-S-3
MG-S-4
Leichte Panzerfaust ZDv 3/16 3. Übung
4. Übung
Panzerfaust 3 ZDv 3/160 Pzf 3-S-3
Pzf 3-S-4